Meine Leistungen
- Private Steuererklärungen
- Betriebliche Steuererklärungen
- Finanz- und Lohnbuchführung
- Handels- und Steuerbilanzen
- Überschußgewinnermittlungen
- Unternehmensberatung und Existenzgründerberatung
- Steuerberatung und Steuerplanung
- Investitionsplanung
- Wirtschaftliche Gutachten
Private Steuererklärungen
Steuererklärung
In den Einzelsteuergesetzen wird bestimmt, wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist. Zudem ist zur Abgabe einer Steuererklärung auch derjenige verpflichtet, der hierzu von der Finanzbehörde aufgefordert wird. Die Aufforderung kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung bleibt auch dann bestehen, wenn die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen geschätzt hat.
Soweit die Steuergesetze nichts anderes bestimmen, sind Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr oder einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt beziehen, spätestens fünf Monate nach Ablauf des Kalenderjahres oder des Zeitpunktes abzugeben. Bei Steuerpflichtigen, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln, endet die Frist nicht vor Ablauf des dritten Monats, der auf den Schluss des in dem Kalenderjahr begonnenen Wirtschaftsjahrs folgt. Ab 1.1.2008 gilt, dass der nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtete Personenkreis innerhalb von vier Jahren freiwillig eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen kann.
Die Steuererklärungen sind nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben, soweit nicht eine mündliche Steuererklärung zugelassen ist. Selbstständige sind ab 1.1.2009 zur Abgabe der Steuerklärung auf elektronischem Weg verpflichtet. (Steuerbürokratieabbaugesetz)
Der Steuerpflichtige hat in der Steuererklärung die Steuer selbst zu berechnen, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist (Steueranmeldung). Die Angaben in den Steuererklärungen sind wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Dies ist im Vordruck schriftlich zu versichern. Ist vorgeschrieben, dass der Steuerpflichtige die Steuererklärung eigenhändig zu unterschreiben hat, so ist die Unterzeichnung durch einen Bevollmächtigten nur dann zulässig, wenn der Steuerpflichtige infolge seines körperlichen oder geistigen Zustandes oder durch längere Abwesenheit an der Unterschrift gehindert ist.
Betriebliche Steuererklärungen
Wir wissen, was unsere Mandanten wollen. Und was das Finanzamt braucht.
Wir begleiten Ihre betriebliche Steuererklärung kompetent und umfassend. Dabei achten wir auf optimale Bearbeitungszeiten und mandantenfreundliche Termingestaltung.
Unsere Leistungsbausteine
- Beratung, Erstellung und Kontrolle von betrieblichen Steuererklärungen basierend auf Jahresabschluss
- Enge Verzahnung mit Finanzbuchhaltung und unterjähriger Prognoserechnung
- Automatischer Jahrescheck, damit Sie jederzeit optimal informiert sind
- Berücksichtigung aktuellster Urteile und aller Gestaltungsspielräume
- Erarbeitung mittel- und langfristiger Strategien
Lohn- und Finanzbuchführung
Buchführung und Controlling
Auf die Richtigkeit kommt es an!
Finanzbuchführung und Analyse
Bücher führen & Finanzen verstehen
Unsere Leistungen in der Finanzbuchführung reichen von
- der Einnahmen-Ausgaben-Zusammenstellung
- über die Bilanzbuchführung
- ggf. verbunden mit Offene-Posten-Buchführung
- sowie der Kostenstellenrechnung
- bis hin zur arbeitsteiligen Finanzbuchführung
Dabei reagieren wir immer flexibel auf die Wünsche unserer Mandanten. Sei es als Unterstützung "vor Ort" oder als "Full-Service-Finanzbuchführung" stets mit Blick auf die individuellen Anforderungen.
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